Unter Artenschutz versteht man den Schutz und die Pflege von ausschließlich wild lebenden Arten,was ihn vom Tierschutz unterscheidet. Grundlage für den Artenschutz sind entweder ethische oder ästhetische Prinzipien sowie ökologisch begründete Erkenntnisse.
Gefährdete Arten werden seit dem Jahr 1966 auf Roten Listen der Weltnaturschutzorganisation IUCN geführt. Diese sind in Gefährdungskategorien unterteilt und zeigt so wie gefährdet eine Art ist. Seit 1970 sind etwa zwei Drittel der Tierwelt bereits verschwunden.