Diese Strafen drohen bei der Tierquälerei von Katzen
Wer einer Katze Schaden oder Leiden zufügt, wird in Deutschland mit Geld- oder Freiheitsstrafen sanktioniert. Doch wie hoch sind diese Strafen eigentlich und wie wirksam sind sie?
Zweck des Tierschutzgesetzes ist es "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (§1 Tierschutzgesetz) In §2 heißt es:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Das ist in §17 des Tierschutzgesetzes geregelt. Doch wie hoch sind diese Strafen?
Strafen für die Tierquälerei von Katzen
Für die Tierquälerei von Katzen gibt es dem nach dem deutschen Bußgeldkatalog folgende Strafen:
Katze misshandeln | Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Katze töten | Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot |
Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen | Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung einer Katze | Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Katze aussetzen | Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro |
Katzen stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen | Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen |
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben | Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
So sehen die Strafen für das Quälen von Katzen in Wirklichkeit aus
Die Strafen im Bußgeldkatalog werden immer mit den Worten „bis zu“ angegeben. Aber wie sieht die Realität aus? Sind die Geldstrafen tatsächlich mehrere tausend Euro hoch und die Freiheitsstrafen drei Jahre lang? Wir haben Ihnen drei unterschiedliche Gerichtsurteile zur Tierquälerei von Katzen der letzten Jahre als Beispiele zusammengefasst:
- Im Dezember 2010 hat ein Münchner Rentner eine Katze zu Tode gequält: Er hat sie nach eigenen Aussagen ertränkt. Angeblich habe die Katze in den Tagen zuvor drei Amseln in seinem Garten getötet, weshalb der Vogelfreund eine Marderfalle aufstellte, in der die Katze tappte. Er warf die Katze mitsamt der Falle in eine Wassertonne und schlug mit einem Wasserschlauch auf sie ein. Eine Nachbarin alarmierte die Polizei, weil sie die Schreie der Katze hörte. Für Kater Rocco kam jedoch jede Hilfe zu spät. Strafmaß: Der Mann erhielt 10 Monate auf Bewährung.
- Im Jahr 2018 hat ein 22-Jähriger in Stendal eine Katze mit mehr als einem Liter kochendem Wasser überschüttet, weil sie ihm „auf die Nerven“ gegangen sei. Anschließend ließ er die Katze mehr als zwei Wochen leiden und brachte sie nicht zum Tierarzt. Die Katze überlebte. Strafmaß: Da der Angeklagte bereits unter Bewährung stand und schon gerichtsbekannt war, wurde er zu acht Monaten Haft verurteilt.
- Im August 2020 musste eine 40-Jährige vor Gericht, weil sie insgesamt 18 Katzen, drei Kaninchen und einen Hund in ihrer Wohnung verwahrlosen lasste. Die Tiere litten unter Parasitenbefall und chronischen Entzündungen, waren geschwächt und unterversorgt. 12 Katzen mussten eingeschläfert werden. Strafmaß: Es wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Die uneinsichtige Frau erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1.275 Euro.
Bei diesen Beispielen wurde das Strafmaß bei weitem nicht ausgeschöpft. Selbstverständlich handelt es sich dabei nur um drei Fälle, die nicht stellvertretend für alle Urteile stehen können. „Das maximale Strafmaß von bis zu drei Jahren Haft wäre grundsätzlich ausreichend“, sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund. „Es wird aber nur selten ausgenutzt.“ Die Höchststrafe bei Tierquälerei gibt es so gut wie nie. „Fälle, in denen Tierhalter oder andere Tierquäler zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt werden, sind sehr selten“, erklärt sie.
Meistens bleibe es bei Geldstrafen oder Bewährungsstrafen, vor allem wenn es sich um Ersttäter handelt. Außerdem spielen das Alter sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Täters mit in das Urteil ein, ebenso wie seine Beweggründe und Einsicht. Daher kommt es nur selten zu höheren Strafen. Die Urteile sind aber selbstverständlich vom jeweiligen Richter abhängig und fallen deshalb auch unterschiedlich aus.
Bußgelder bei Wildkatzen
Auch für den Umgang mit Wildkatzen und Luchsen gibt es Regeln. Diese Katzenarten zu fangen, zu verletzen, oder zu töten bzw. ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätte zu beschädigen oder zu zerstören widerspricht dem Artenschutz und wird dem Bußgeldkatalog zufolge mit folgenden Bußgeldern bestraft:
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | Bis zu 50.000 € |
Bayern | Bis zu 50.000 € |
Berlin | Bis zu 50.000 € |
Brandenburg | Bis zu 65.000 € |
Bremen | Bis zu 50.000 € |
Hamburg | Bis zu 50.000 € |
Hessen | Bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | Bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 € |
Saarland | Bis zu 10.000 € |
Sachsen | Bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Bis zu 50.000 € |
Thüringen | Bis zu 50.000 € |