Gerichtsurteil: Mietminderung wegen Gesang von Gartenvögeln?
Es hört sich kurios an, ist aber tatsächlich passiert: In Berlin klagte ein Mieter, weil ihn der Lärm durch den Gesang der Gartenvögel störte. Er zog vor Gericht und forderte eine Mietminderung. Wie das Gerichtsurteil lautet, lesen Sie hier.
Gerade im Frühling, während der Paarungs- und Brutzeit, sind die Singvögel in Gärten und Siedlungen besonders aktiv. Sobald die Sonne aufgeht, legen sie mit dem Singen los.
Viele Menschen mögen es, Vögel im Garten oder auf dem Balkon zu haben und ihrem Gesang zu lauschen. Doch manche fühlen sich vom Lärm der Gartenvögel hingegen offenbar so gestört, dass sie beim Vermieter eine Mietminderung verlangen. Immerhin stehen die Bäume, in denen sich die Vögel aufhalten, ja im Garten des Mietshauses.
Wie die Berliner Zeitung berichtete, ging in Berlin ein Mieter mit dieser Forderung nun sogar vor Gericht, so sehr störte ihn der Vogelgesang offenbar. Doch die Richter waren auf der Seite von Vogel und Vermieter – die Forderung wurde abgelehnt. Der Vogelgesang sei grundsätzlich hinzunehmen, lautete das Urteil – auch, wenn andere Hausbewohner oder Nachbarn die Vögel mit Futter anlocken. Um den Vogelgesang zu unterbinden, müsste der Vermieter die Natur rund um sein Haus zerstören und Bäume fällen. Das könne nicht verlangt werden.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Vögel (insbesondere Tauben) auf einer Fensterbank nisten und so ein Gesundheitsrisiko durch Parasiten darstellen, ist eine Mietminderung möglich. Das war z.B. in Pforzheim schon einmal der Fall. Dort musste ein Mieter aus diesem Grund 30 Prozent weniger Miete zahlen.