Richtig verhalten

Erste Hilfe bei Wildunfällen

Wer ein verletztes Tier entdeckt oder gar selbst anfährt, ist verpflichtet, ihm zu helfen.

Erste Hilfe bei Unfällen mit (Wild-) Tieren
Was ist zu tun bei einem Unfall mit (Wild-) Tieren?© Lupo/pixelio.de

Immer wieder kommt es vor, dass ein Tier, offensichtlich sich selbst überlassen, am Straßenrand umherirrt. Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere (z.B. Igel, Kröten) meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere (Katzen, Rehe, Füchse) nicht selten verletzt am Straßenrand.

Unfall mit Tier: Was ist zu tun?

Als Fahrzeugführer ist es meine ethische und gesetzliche Verpflichtung, mich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Das fordert auch das Tierschutzgesetz. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.

Haustier angefahren

Generell gilt: Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier jetzt nicht. Folgendermaßen sollten Sie vorgehen:

  • Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt
  • Eine Decke ausbreiten
  • Das Tier vorsichtig auf die Decke legen
  • Ist das Tier bei Bewusstsein: Mit einer Hand das Tier an der Nackenhaut festhalten; die andere Hand unter das Tier legen. Mit dem Nackengriff verhindert man Abwehrreaktionen des Tieres.
  • Ist das Tier ohne Bewusstsein: Beide Hände unter das Tier legen; Kopf stützen; vorsichtig auf die Decke legen; Zunge herauslagern, Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb)
  • Anruf bei der Polizei: Die Polizei soll sofort die Adresse des nächsten diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik heraussuchen. Tierkliniken müssen sicherstellen, dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar sind (ist dies nicht der Fall, dürfen sie sich nicht Tierklinik nennen).
  • Rufen Sie / oder die Polizei sofort bei dem Tierarzt / der Tierklinik an. Bringen Sie / oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.  

Wildtier angefahren

Auch ein Wildtier, etwa ein Fuchs, oder ein Reh, das angefahren wurde, darf auf keinen Fall unversorgt am Straßenrand zurückgelassen werden. Wildtiere sind in den allermeisten Fällen allerdings so schwer verletzt, dass sie an ihren Verletzungen sterben oder getötet werden müssen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, bei einem Wildschaden noch vor Ort die Polizei zu informieren. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.

Die wichtigsten Schritte:

  • Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste)
  • Anruf bei der Polizei oder Feuerwehr: Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch Niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
  • Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.

Wichtige Telefonnummern

  • Polizei/ Notruf: 110
  • Feuerwehr/Rettungsdienst: 112  

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Foto: © Lupo/www.pixelio.de

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