Hundehotel / Hundepension

Der Betreiber einer Tierpension verbindet Tierliebe mit Dienstleistung und Unternehmergeist. Hier erfahren Sie mehr zum Berufsbild des Tierpensionleiters.

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© Rainer Sturm/pixelio.de

Berufsbild

Wer eine erfolgreiche Tierpension führen möchte, muss mehr bieten als die bloße Verwahrung von Tieren. Einrichtungen wie ein angeschlossener Hunde- und Katzensalon, Hundeschule, Verkauf von Futter und Tierzubehör werden von den Kunden geschätzt. Am wichtigsten bleibt aber die optimale Versorgung der anvertrauten Tiere. Damit die 24 Stunden am Tag gewährleistet ist, sollte man eine Tierpension nur mit Helfern betreiben. Die Investitionskosten hängen davon ab, ob man einen Neubau plant oder ob man lieber Miete zahlt. Folgende Eckdaten sollten auf alle Fälle berücksichtigt werden: Sollen zwei Menschen von den Einnahmen leben können, müssen mindestens 20 Boxen für Hunde oder 40 Unterkünfte für Katzen (oder eine Kombination z. B. 10 Hunde/20 Katzen bereitgestellt werden). Während der Schulferien sollte die Tierpension ausgebucht sein, während des restlichen Jahres zumindest zur Hälfte belegt sein. Laufende Kosten wie Miete, Zinsen, Versicherungen, Futter usw. müssen unbedingt in eine Finanzanalyse einfließen. Eine Tierpension mit gehobenem Standard kann von einem Hundehalter rund 12 Euro, von einem Katzenhalter rund 8 Euro täglich verlangen.

Ausbildung

Eine Tierpension kann und ein entsprechendes Gewerbe kann und darf nur anmelden,

  • wer bei einem Amtstierarzt eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz abgelegt hat
oder
  • wer eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung  (z.B. Tierpfleger, Tierarzthelfer) absolviert hat
oder
  • wer durch eine von der obersten Landesbehörde als gleichwertig anerkannte Sachkundeprüfung eines Verbandes die erforderlichen fachlichen Kenntnisse nachgewiesen hat.

Voraussetzungen

Eine Tierpension darf nicht in einem reinen Wohngebiet errichtet werden. Am besten wählt man einen Standort, der möglichst weit weg von der Wohnbebauung liegt, um keine Nachbarn mit Hundegebell oder Gerüchen zu belästigen. Die Größe und die Ausstattung der Zwinger, Gehege oder Boxen sind durch die Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.05.2001 festgelegt.

Besonderheiten

Ohne Vertrag sollte man nie Tiere in die Pension aufnehmen. Im Vertrag sollten sowohl die Identität des Tieres als auch die des Besitzers (Personalausweis), eine Telefonnummer für den Notfall, die Dauer des Pensionsaufenthalts, die Kosten und zusätzliche Dienstleistungen festgehalten werden. Der Vertrag sollte eine Klausel enthalten, die die Haftung der Pension ausschließt, falls das Tier ohne Verschulden der Pension erkrankt. Außerdem sollte der Tierhalter unterschreiben, dass er eine eventuell nötige tierärztliche Behandlung bezahlt. Günstig ist auch, wenn man vertraglich festlegt, was mit nicht abgeholten Tieren geschehen soll.

Adressen

Adressen von Tierpensionen gibt es beim Tierschutzbund Bonn

Baumschulallee 15

53115 Bonn

Internet: http://www.tierschutzbund.de

​Foto: © Rainer Sturm/www.pixelio.de

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