Stallhaltung von Rindern

Eine reine Stallhaltung von Rindern, die nicht intensiv genutzt werden sollen, ist mit Blick auf die Forderungen des Tierschutzgesetzes abzulehnen.

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Wie ist die Haltung von Rindern am besten?© Image courtesy of graur razvan ionut at FreeDigitalPhotos.net

Außenställe mit Auslauf

Der positive Einfluss von Bewegung und Klimareizen auf die Gesundheit und Fruchtbarkeit von Kühen aus Anbindeställen ist wissenschaftlich belegt! Für Rassen, die konstitutionell nicht für eine ganzjährige Weidehaltung geeignet sind, bietet sich für die kalte Jahreszeit die kombinierte Haltung in Außenställen mit Ausläufen an. Die Ställe können relativ einfach mit Holz konstruiert sein und müssen Wind- und Wetterschutz bei ausreichender Belüftung bieten. Eingestreut mit einer dicken Lage Stroh, auf die regelmäßig eine neue trockene Schicht aufgebracht wird, bieten solche Tiefstreuställe den Rindern ausreichenden Liegekomfort.

Tretmistställe

Eine andere Variante ist der sogenannte Tretmiststall, der sich sehr gut für die Haltung von Rindergruppen eignet. Hierbei ist die Stallebene schief mit einem Gefälle zwischen zwei und zehn Prozent und einem oben gelegenen Liegebereich von mindestens drei Metern Breite. Durch das Gefälle treten die Tiere die mit Kot und Urin vermischte Einstreu aus dem Liegebereich nach unten in den Laufbereich, wo sich auf befestigtem Boden die Entmistung auch mechanisch gut durchführen lässt.

In den angrenzenden Ausläufen sollte ebenfalls an einen Witterungsschutz gedacht werden. Man rechnet pro Tier mit einem Platzbedarf von zehn Quadratmetern, um ein Ausweichen bei Auseinandersetzungen zu ermöglichen. Scheuermöglichkeiten wie Pfosten, Bürsten oder Teppiche werden auch hier gerne angenommen.

Das Tierschutzgesetz (§ 2)

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. (Heike Pankatz)

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