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Neues Gesetz gegen das Kükentöten

Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das das Töten männlicher Küken verbieten soll. Doch es gibt auch Kritik daran, vor allem seitens der Tierschützer. Zum Inhalt des Gesetzes und seinen Schwachstellen erfahren Sie hier mehr.

Ein neues Gesetz sieht ein Verbot des Tötens männlicher Küken in der Legehennenproduktion vor.
Ein neues Gesetz sieht ein Verbot des Tötens männlicher Küken in der Legehennenproduktion vor. © K.-U. Häßler-stock.adobe.com

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf von Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, beschlossen, der das Töten männlicher Küken in der Legehennenproduktion ab Januar 2022 verbieten soll.

Das Töten männlicher Küken in der Legehennenproduktion ist bislang üblich, da nur weibliche Küken als Legehennen infrage kommen und die Aufzucht der männlichen Küken wirtschaftlich unrentabel ist. 45,3 Millionen männliche Küken wurden aus diesem Grund allein im Jahr 2019 kurz nach dem Schlüpfen vergast oder geschreddert.

"Diese unethische Praxis gehört dann der Vergangenheit an", sagte Klöckner, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) berichtet. Durch das Gesetz sollen der Ministerin zufolge „in Deutschland nur noch Eier ohne Kükentöten produziert werden.“ Funktionieren soll das ganze durch die Geschlechterbestimmung des Embryos im Ei. So sollten männliche Küken gar nicht erst schlüpfen, sondern das Ausbrüten schon davor abgebrochen werden. Klöckner zufolge sei das ein „bedeutender Fortschritt für den Tierschutz“. Doch das sehen nicht alle so. An dem geplanten Gesetz gibt es viel Kritik.

Kritik an dem Gesetz gegen das Kükentöten

Die aktuellen Verfahren machen es möglich, das Geschlecht der ungeschlüpften Küken zwischen dem neunten und 14. Tag zu bestimmen. Das ist allerdings zu spät, sagen Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund und die Albert-Schweitzer Stiftung. Ein Gesetz, das das Kükentöten verbietet, sei zwar längst überfällig, allerdings tausche Julia Klöckner mit ihrem Gesetzesentwurf lediglich „Tierleid gegen Tierleid“, wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet.

Der Grund: Die Embryonen können schon ab dem siebten Tag Schmerz empfinden. „Statt 45 Millionen männlicher Küken werden ab 2022 eben 45 Millionen männliche Hühnerembryonen getötet, die bereits Schmerz empfinden können“, sagte Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, im September 2020, als Klöckner das Gesetz zum ersten Mal vorlegte.

Das geplante Gesetz sieht erst ab Januar 2024 vor, dass eine Geschlechterbestimmung im Ei und das damit verbundene Aussortieren der männlichen Embryonen vor dem siebten Tag erfolgen muss. Bis dahin ist das Töten des Embryos auch nach dem siebten Tag erlaubt.

Außerdem gibt es wohl ein Schlupfloch in dem Gesetz. Denn es beinhaltet einen neuen Passus, der eine Ausnahme des Verbots für die Aufzucht sogenannter Stubenküken vorsieht. Ein Stubenküken ist ein junges Huhn, das zum Zeitpunkt des Schlachtens weniger als 28 Tage alt ist.

Der Gesetzesentwurf von 2020 beinhaltete diese Ausnahme noch nicht. „Wenn die männlichen Embryonen oder Küken als zukünftige Stubenküken deklariert würden, könnten sie unter Berufung auf die Ausnahme wie bisher getötet werden. Aus Sicht der Tierschützer müsste daher deutlicher klargestellt werden, dass das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen generell verboten ist“, schreibt der Deutsche Tierschutzbund.

Weitere Alternativen zum Kükentöten ist z.B. das sogenannte „Zweitnutzungshuhn“: Bei diesem Ansatz werden die Hennen zur Eiproduktion genutzt und die Hähne werden gemästet. Doch die Hähne aus sogenannten „Zweitnutzungsrassen“ wachsen langsamer und haben kleinere Brustmuskeln als „herkömmliche“ Masthühner. Außerdem legen die Hennen dieser Rassen kleinere Eier, wie das BMEL berichtet.
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