Tollwut bei Katzen: Symptome und Behandlung

Dank flächendeckender Impfungen bei Haus- und Wildtieren ist die Tollwut in Deutschland selten geworden. Insbesondere die Impfaktionen bei Füchsen sind außerordentlich erfolgreich.

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Regelmäßige Tollwutimpfungen sind, trotz der geringen Infektionsgefahr, zumindest für freilaufende Katzen empfehlenswert.© Thomas Brodmann / animals-digital.de

So wurden um 1980 noch rund 6.800 Fälle von Fuchstollwut gemeldet, im Jahr 2003 nur noch 13 Fälle. Der letzte Tollwut-Fall in Deutschland war im Jahr 2006. Da Füchse mittlerweile sogar mitten in Groß- und Kleinstädten in Schrebergärten oder Parkanlagen leben, sind Begegnungen von Freilaufkatzen mit einem Meister Reinecke durchaus möglich. Umso beruhigender ist der Gedanke, dass eine Übertragung des Tollwutvirus durch einen Fuchs in Deutschland sehr unwahrscheinlich geworden ist. Auch zu einer Übertragung des Virus durch Fledermäuse wird es kaum kommen. Die Fledermaustollwut kommt zwar noch wesentlich häufiger als die Fuchstollwut vor, aber das Virus ist nicht das gleiche wie das Tollwutvirus, das auch Hund, Katze oder Fuchs befällt. Risiken stellen vermehrt illegale Tierimporte z.B. aus Osteuropa oder dem nordafrikanischen Kontinent dar. Sowohl in Frankreich, als auch in Österreich mussten in den letzten Jahren viele Menschen prophylaktische Tollwutimpfungen über sich ergehen lassen, weil die Urlauber Hundewelpen aus Nordafrika mitgebracht hatten. Erst in Europa wurde festgestellt, dass diese Tiere tollwütig waren. Danach mussten alle Menschen, die mit den Welpen in Kontakt gekommen waren, vorbeugend geimpft werden. Es ist durchaus denkbar, dass sich solche Fälle auch mit illegal eingeführten Katzen wiederholen. Daher kann gar nicht oft genug betont werden, dass man zu seinem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz anderer Menschen und Tiere nur ausreichend geimpfte und gesunde Tiere nach Europa einführt.

Hohes Risiko in anderen Ländern

Denn so selten das Virus hierzulande mittlerweile ist: Weltweit sterben nach Schätzungen der WHO jährlich zwischen 40.000 und 70.000 Menschen unter Qualen an Tollwut – die Zahl der weltweit an Tollwut erkrankten Tieren ist unbekannt. Katzen werden wie andere Tiere in der Regel durch den Biss eines tollwütigen Tieres infiziert. Theoretisch reicht auch der Kontakt mit Speichel des tollwutkranken Tieres aus, wenn dieser in einer offene Wunde tropft oder mit den Schleimhäuten in Berührung kommt. Im Gewebe wandert das Virus zu den Enden der Nervenzellen und mit den Nervensträngen ins Gehirn. Von dort aus gelangt das Virus vor allem in die Speicheldrüsen, wo es bereits vor dem Auftreten der ersten Symptome mit dem Speichel massenhaft ausgeschieden wird und auf andere Tiere oder Menschen übertragen werden kann.

Keine Rettung für erkrankte Tiere

Zu den ersten Symptomen kommt es bei der Katze im Durchschnitt 10 bis 15 Tage nach der Infektion. Man unterschiedet drei Stadien der Erkrankung. Im Prodromalstadium fallen vor allem Verhaltensänderungen auf. Scheue Katzen werden auf einmal sehr zutraulich und anschmiegsam, während Schmusekatzen sich entweder ausgesprochen kratzbürstig oder sehr ängstlich präsentieren. Die Tiere haben eventuell vergrößerte Pupillen. Im darauf folgenden Exzitationsstadium leiden die Tiere häufig unter Muskelzuckungen und Krämpfen, sie sind äußerst schreckhaft, reizbar und unter Umständen sehr aggressiv. Dieses Stadium dauert zwei bis vier Tage und geht allmählich in das Lähmungsstadium über, dessen Verlauf die Katze zunehmend gelähmt wird und schließlich z.T. nach einem bis zu einem Tag andauernden Todeskampf jämmerlich eingeht.

Da die Tollwuterkrankung absolut tödlich für das Tier ist, gelten nach wie vor strenge gesetzliche Regelungen. So muss ein tollwutkrankes Tier auf der Stelle getötet werden. Es darf kein Behandlungsversuch unternommen werden. Schon allein beim Verdacht auf eine Tollwutinfektion ist es möglich, dass der zuständige Amtstierarzt die sofortige Tötung der betroffenen Katze anordnet. Solch ein Verdacht kann bereits bestehen, wenn sich eine frei laufende Katze in einem Tollwutgebiet befindet und nicht den gesetzlichen Vorschriften gemäß geimpft ist. Diese besagen, dass die Tollwutimpfung in bestimmten Abständen aufgefrischt werden muss, um als wirksam zu gelten. Der zeitliche Abstand zwischen den Impfungen hat früher ein Jahr betragen. Neuerdings sind auch Impfstoffe auf dem Markt, die einen Impfschutz über einen längeren Zeitraum (bis zu drei Jahre) gewährleisten und hierfür auch zugelassen sind.

Regelmäßige Tollwutimpfungen...

... sind, trotz der geringen Infektionsgefahr, zumindest für freilaufende Katzen empfehlenswert. Auch wer sein Tier vorübergehend in einer Katzenpension oder anderen Einrichtung unterbringen will, muss in der Regel einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut nachweisen. Unbedingt erforderlich sind die fristgerechte Tollwutimpfung und deren Dokumentation im Europäischen Heimtierausweis darüber hinaus auch für den Grenzübertritt in beide Richtungen – also auch für die Wiedereinreise nach Deutschland. Wer kontrolliert wird und diese Impfung nicht beweisen kann, muss damit rechnen, dass die eigene Katze – gleichgültig wie lange sie schon in der Familie lebt, von den Beamten in eine Quarantänestation eingewiesen wird.

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