Wird die Französische Bulldogge in Deutschland verboten?
Die Französische Bulldogge ist weltweit beliebt, doch ihre Zucht steht in der Kritik. Zwei bahnbrechende Urteile könnten ein deutschlandweites Verbot für Zucht und Ausstellung einleiten.
Die Französische Bulldogge zählt zu den beliebtesten Hunderassen der Welt, doch ihre gezüchteten Merkmale sorgen für anhaltende Kritik. Zwei wegweisende Gerichtsurteile könnten den Weg für ein deutschlandweites Verbot von Zucht und Ausstellung ebnen. Was das für Halter und Züchter bedeutet, erfahren Sie hier.
Die Französische Bulldogge, ein Trendhund – doch zu welchem Preis?
Die Französische Bulldogge begeistert durch ihren niedlichen Look und ihren charmanten Charakter. Doch hinter den Kulleraugen und dem kompakten Körperbau steckt oft jahrelanges Leid. Experten warnen seit Langem vor den gesundheitlichen Folgen der gezielten Zuchtmerkmale, darunter Atemprobleme und Gelenkkrankheiten. Der Wunsch nach einem Ende der Qualzucht bei Hunden wächst – zwei aktuelle Urteile verleihen dieser Debatte neues Gewicht.
Gerichtsurteil: Hundeschauen dürfen Qualzucht-Hunde ausschließen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 5. November 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt: Demnach dürfen Französische Bulldoggen mit versteckten Qualzucht-Merkmalen von Ausstellungen ausgeschlossen werden.
Der Fall drehte sich um 14 Französische Bulldoggen, von denen 13 von einer Amtstierärztin als Träger solcher Merkmale eingestuft wurden. Besonders eine Hündin fiel durch ihre stark verkürzte und unbewegliche Rute auf, die nur noch aus zwei statt 20 Wirbeln bestand. Die Halter wurden von der Ausstellung ausgeschlossen.
Diese setzten sich schließlich mit einer Klage gegen die Entscheidung zur Wehr. Die Kläger argumentierten, dass die Entscheidung der Amtstierärztin auf Vorurteilen gegenüber der Rasse basiere und keine wissenschaftlichen Beweise für gesundheitliche Einschränkungen durch eine verkürzte Rute vorlägen.
Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Unterstützt durch Gutachten der AG Tierschutz, der Bundesärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und des Qualzucht-Evidenz-Netzwerks (QUEN) bestätigte es, dass Stummelschwänzigkeit (Brachyurie) grundsätzlich ein Qualzuchtmerkmal darstelle.
Zuchtverbot für Züchterin von Bulldoggen
Auch eine Züchterin von Französischen und Englischen Bulldoggen verlor kürzlich vor Gericht. Ihr wurde die weitere Zucht untersagt. Das Verwaltungsgericht Stade sah die Gesundheit der Tiere durch Kurzköpfigkeit und Stummelschwänzigkeit erheblich beeinträchtigt. Grundlage des Urteils war der sogenannte Qualzuchtparagraf (§ 11b des Tierschutzgesetzes).
Zur Verhütung zukünftiger Verstöße nach § 16 a des Tierschutzgesetzes ist die Züchterin jetzt dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sich ihre Tiere nicht weiter vermehren. Auch eine Mitteilungspflicht bei Besitzerwechsel wurde ihr auferlegt. Zudem soll sie zukünftige Halter auf das Zuchtverbot hinweisen, was diese auch schriftlich bestätigen müssen.
Die Klagerücknahme der Züchterin machte den Bescheid unanfechtbar – ein Präzedenzfall mit potenziell weitreichenden Folgen.
Droht ein generelles Verbot für die Französische Bulldogge?
Diese beiden Urteile könnten den Grundstein für ein deutschlandweites Verbot von Französischen Bulldoggen legen. Weitere Verfahren zu Zucht- und Ausstellungsverboten laufen derzeit und werden wohl umfassende Konsequenzen bis zu einem tatsächlichen Verbot von Zucht und Ausstellung der Französischen Bulldogge mit sich bringen.
Vergleichbare Schritte gab es in der Vergangenheit bereits bei Katzenrassen wie der Scottish Fold oder der haarlosen Sphynx. Zuletzt wurden auch die ersten vier Generationen der Hybridzüchtung Savannah-Katze als Qualzucht eingestuft. Nun könnte auch für die Französische Bulldogge ein Zuchtstopp folgen.